1. GeltungsbereichDiese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Weiterbildungsangebote Master of Business Administration (MBA), Master of Art (MA), Certificate of Advanced Studies (CAS) und für andere Weiterbildungsveranstaltungen, sofern davon abweichende Bedingungen nicht in der Studien- und Prüfungsordnung und dem entsprechenden Studienreglement geregelt sind.
2. Anmeldung / VertragsabschlussAnmeldungen werden in der Regel in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt und schriftlich bestätigt. Die Einschreibegebühr von CHF 200.- ist nach der Anmeldung fällig, wird dem Kursgeld angerechnet und garantiert einen Studienplatz im entsprechenden Zertifikatskurs. Der Vertrag zwischen der teilnehmenden Person und dem Institut für Kommunikation & Führung (nachfolgend IKF genannt) kommt mit der Unterzeichnung des Anmeldeformulars zustande. Dadurch verpflichtet sich der/die Teilnehmer/in, das vereinbarte Kursgeld vollumfänglich und fristgerecht zu bezahlen.
3. Annullierung / Umbuchung der definitiven AnmeldungAbmeldungen müssen in jedem Fall schriftlich an das IKF erfolgen. Es gilt das Datum des Poststempels. Die Teilnehmenden können innerhalb der ersten 14 Tage nach Anmeldung vom Vertrag zurücktreten. Bei Rückzug der definitiv bestätigten Anmeldung bis 8 Wochen vor Kurs- respektive Veranstaltungsbeginn verfällt die Einschreibegebühr und eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.- wird erhoben. Danach und bis zum Kurs- respektive Veranstaltungsbeginn berechnet das IKF die Hälfte der Veranstaltungskosten, sofern keine Ersatzperson gefunden werden kann, die die Voraussetzungen für den Lehrgang erfüllt. Kann eine Ersatzperson gefunden werden, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 250.- erhoben. Bei Umbuchungen auf spätere Durchführungen eines Kurses bis vier Wochen vor Beginn, wird eine Gebühr von CHF 250.- für angefallene Umtriebe erhoben. Bei Rückzug der Anmeldung des umgebuchten Zertifikatskurses ist das gesamte Kursgeld geschuldet.
4. Absage / Verschiebung von VeranstaltungenMelden sich zu wenig Teilnehmende an oder liegen andere Umstände vor, die eine Durchführung des Kurses respektive der Veranstaltung aus Sicht des IKF verunmöglicht, behält sich das IKF vor, die betreffende Veranstaltung zu verschieben oder abzusagen. Die Angemeldeten werden sofort nach dem Beschluss informiert und die bereits einbezahlten Kosten werden im Falle der Absage rückerstattet. Im Falle der Verschiebung des Lehrgangs hat die angemeldete Person das Recht, innert 14 Tagen ab Erhalt der Mitteilung schriftlich vom Vertrag zurück zu treten. Der Rücktritt erfolgt in diesem Fall ohne Kostenfolgen. Weitere Ersatzforderungen sind ausdrücklich ausgeschlossen. Das IKF behält sich vor, nötigenfalls Präsenztage und Workshops begründet zu verschieben.
5. Studien- und KurskostenDie Veranstaltungskosten sind innert 30 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Nicht eingeschlossen sind die Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Reisespesen sowie die freiwillige Anschaffung empfohlener Literatur. Werden die Kosten nicht fristgerecht bezahlt, können die Teilnehmenden vom Unterricht ausgeschlossen und Diplome nicht abgegeben werden. Die Pflicht zur Zahlung der Kurs- und Studienkosten bleibt davon unberührt. Ratenzahlungen sind in begründeten Ausnahmefällen möglich, müssen aber vor der Anmeldung mit dem IKF abgesprochen werden. Preisänderungen bleiben vorbehalten. Ab dem Besuch eines zweiten Moduls respektive Zertifikatskurses ergibt sich eine Preisreduktion von 10%.
6. MasterstudiengängeAlle Masterstudiengänge beinhalten ein Semester von 3-6 Monaten (10 ECTS Punkte) für das Erstellen der Masterarbeit. Die Kosten für den entsprechenden Masterstudiengang sind im Studienreglement definiert.
7. Teilnahme an den VeranstaltungenFallen einzelne Veranstaltungsteile (z.B. infolge Erkrankung von Dozierenden) aus, dann bietet das IKF frühzeitig Ersatztermine mit einem gleichwertigen Angebot an. Dadurch lassen sich keine Ansprüche gegen das IKF ableiten. Bei Abwesenheit der teilnehmenden Person vom Unterricht insbesondere infolge Krankheit, Ferien, Militärdienst oder beruflicher Belastung besteht kein Anspruch auf Reduktion der Studien- und Kurskosten.
8. Änderungen im StudienprogrammDas IKF behält sich vor, Änderungen im Veranstaltungsprogramm und in der Organisation sowie in der Auswahl und im Einsatz von Dozierenden vorzunehmen. Bei der Verschiebung von Präsenztagen oder Workshops erfolgt dies in begründeter Form.
9. Abbruch des StudiumsBei Abbruch der Ausbildung nach Kursbeginn durch die Teilnehmenden ist der gesamte Kursbetrag geschuldet. Auf begründetes Gesuch hin kann die Studienleitung bei aussergewöhnlichen unverschuldeten Härtefällen (z.B. bei schwerer Krankheit) die Kosten teilweise erlassen.
10. Versicherung / HaftungDer Abschluss einer Unfall- oder Haftpflichtversicherung ist Sache der teilnehmenden Person. Das IKF übernimmt keine Haftung.
11. UrheberrechteDas Unterrichtsmaterial ist urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren sowie die Weiterverwendung ausserhalb des Unterrichtsbereichs des IKF sind ohne schriftliche Genehmigung der Studienleitung untersagt.
12. DatenschutzDer/die Teilnehmer/in anerkennt ausdrücklich, dass seine/ihre Studierendeninformationen (Name, Adresse, etc.) für interne Zwecke gespeichert und u.a. für Marketingzwecke verwendet werden dürfen.
13. Gerichtsstand / Anwendbares RechtFür Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind ausschliesslich die Gerichte in Luzern zuständig. Es gilt schweizerisches Recht.
Luzern, 1. Juni 2010